Infektionsschutzkonzept der Ev. Bethaniengemeinde
für die Nutzung von Räumen des Gemeindehauses
gültig ab 1.10.2020
Regelmäßige Gruppen (intern und extern): Die Verantwortung für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überträgt der Kirchenvorstand an die jeweilige Gruppenleitung, deren Name und Telefonnummer dem Gemeindesekretariat im Vorfeld einmalig schriftlich mitgeteilt werden muss.
Private Mieter*innen: Die Mietpartei verpflichtet sich per Unterschrift, das Infektionsschutzkonzept einzuhalten.
Teilnehmende werden per Plakat über die Schutzmaßnahmen informiert.
Allgemeines:
Räume und Zahl der Teilnehmenden:
Saal: maximal 15 Personen
„Konfi-Raum“: maximal 7 Personen
Die beiden Räume dürfen addiert werden.
Küche: maximal 3 Personen
Toilette: jeweils maximal 1 Person
Essen und Trinken:
Erlaubt ist der Verzehr von vorher bereitgestellten Speisen und Getränken an den Tischen. Das Weiterreichen und gemeinsame Benutzen von Geschirr etc. soll vermieden werden. Das Geschirr soll bei 60 Grad im Geschirrspüler gereinigt werden. Nicht erlaubt sind Buffets und der gemeinsame Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke.
Desinfektion:
Vor und nach jedem Treffen werden Türgriffe, Handläufe, Oberflächen der Tische, Stuhllehnen und Toiletten durch die jeweilige Gruppe/Gruppenleitung/Mietpartei desinfiziert.
30.9.2020, der Kirchenvorstand